GEMA-Gebühren

Muss ich für die Musik auf meiner Hochzeit GEMA-Gebühren zahlen?

Ihr habt Eure Location gebucht und der Locationbetreiber erklärt, er sei dazu verpflichtet, jede Veranstaltung im Hause bei der GEMA anzumelden, egal ob Hochzeit oder Firmenfeier. Er nehme Euch die Anmeldung bei der GEMA gern ab, dieser Service kostet Euch nur 200 Euro.

Hm … muss man das machen?

Klares NEIN!

Fakt ist: Die GEMA-Pflicht trifft für öffentliche Veranstaltungen zu, nicht aber für Hochzeiten. Falls Euer Locationvertrag eine GEMA-Klausel enthält, streicht diese unbedingt im Vertrag durch, BEVOR Ihr ihn unterschreibt. Denn hat der Locationbetreiber Eure Hochzeit erst einmal bei der GEMA angemeldet, können tatsächlich Gebühren anfallen, zumindest könnt Ihr Euch dann auf unschöne Diskussionen mit der GEMA freuen.

Jetzt wird es etwas trocken, aber für diejenigen von Euch, die es ganz genau wissen möchten, drösel ich das Thema gern noch etwas weiter auf:

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Was ist die GEMA?

Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie sorgt dafür, dass die Musiker, deren Musik irgendwo in Deutschland öffentlich gespielt wird, entsprechend bezahlt werden.

Warum ist eine Hochzeit GEMA-frei?

Wie gesagt, die Lizenzgebühr der GEMA fällt ausschließlich bei öffentlichen Veranstaltungen an, nicht bei Privatfeiern. Im deutschen Urheberrecht wird der Begriff „Öffentlichkeit“ dadurch definiert, dass die Teilnehmer nicht „durch persönliche Beziehungen verbunden“ sind. Ausschlaggebend für eine private Feier ist also die persönliche Beziehung zwischen den Gästen und dem Gastgeber.

Natürlich feiert Ihr Eure Hochzeit mit Freunden und Verwandten und selbstverständlich handelt es sich somit um eine private Feier. Auch die Anzahl Eurer Gäste spielt keine Rolle. Wenn Euer Freundes- und Familienkreis nun einmal 300 oder mehr Personen umfasst, macht das Eure Hochzeit nicht zu einem öffentlichen Event. Auch das anwesende Servicepersonal, die unbekannte Begleitung eines Freundes, ein offenes Fenster, durch welches Musik nach außen dringt oder ein Zaungast, der die Musik Eurer Gartenparty zufällig mithören kann, machen Eure Hochzeit nicht zu einer öffentlichen Veranstaltung.

Die Ausnahme

Anders verhält es sich, wenn Ihr in einem Restaurant feiert, in welchem Euer Bereich akustisch nicht vom öffentlichen Restaurantbereich abgegrenzt ist. Mal angenommen, Ihr habt für Eure Hochzeitsgesellschaft die Hälfte der Sonnenterrasse eines Lokals angemietet, während auf der anderen Hälfte der normale Restaurantbetrieb läuft. Wenn Ihr jetzt auf Eurer Hälfte der Terrasse Musik abspielt, ist das natürlich auch im öffentlichen Teil der Terrasse zu hören. In dem Fall sind tatsächlich GEMA-Gebühren zu entrichten.

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