Gästezahlen für die Hochzeit im Überblick
Ach, es ist ja alles nicht leicht zur Zeit und so richtig Spaß macht das Hochzeit planen in Zeiten von Corona auch nicht. Jedes Land und Bundesland hat seine eigenen Regeln zur Corona-Bekämpfung und die ändern sich laufend.
Wer weiß schon, ob wir im kommenden Sommer mit 5, 10, 50 oder 100 Gästen Hochzeit feiern dürfen? Und wie soll man sich auf die ständig wechselnden Regeln einstellen?
Eine ultimative Lösung für all diese Fragen und Herausforderungen gibt es natürlich nicht. Aber ein erster Überblick, was wo erlaubt ist, kann schon einmal helfen.
Je nach Region und Inzidenz gelten für die Personenzahl auf privaten Feiern unterschiedliche Beschränkungen. Eines der für die Organisation der Hochzeit wohl wichtigsten Merkmale ist die maximal zulässige Personenzahl.
Dabei bezieht sich die zulässige stets Gästezahl auf alle Personen der Hochzeitsgesellschaft, inklusive Kinder, unabhängig vom Alter. Personal, wie z. B. Servicekräfte des Caterers, zählen hingegen nicht mit.
Die geltenden Kontaktbeschränkungen können sich fast täglich ändern. Das macht die Planung nicht gerade einfach. Von daher ist es wahnsinnig wichtig, dass Ihr die jeweils aktuellen Verordnungen im Blick behaltet und Euer Konzept so flexibel wie möglich haltet.
Sicher ist es sinnvoll, zunächst mit weniger Gästen zu planen und ggf. den Kreis zu erweitern, als am Ende Gäste ausladen zu müssen.
Der folgenden Übersicht könnt Ihr die jeweils geltenden Personenbeschränkungen für private Feiern entnehmen in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich entnehmen. Die Links führen Euch direkt zu den jeweils geltenden Corona-Bestimmungen.
Auch die geltenden Quarantäne- und Einreisebestimmungen werden die Gästezahl auf Eurer Hochzeit eventuell beeinflussen. Relevant für Eure Hochzeit sind sowohl die am Ort Eurer Feier als auch die am Herkunftsort Eurer Gäste geltenden Regelungen.
Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
Gästezahlbeschränkungen in Deutschland
Bundesland | Gästezahl |
---|---|
Baden-Württemberg | 1 Haushalt + 1 Person |
Bayern | 1 Haushalt + 1 Person |
Berlin | 1 Haushalt + 1 Person |
Brandenburg | 1 Haushalt + 1 Person |
Bremen | 1 Haushalt + 1 Person |
Hamburg | 1 Haushalt + 1 Person |
Hessen | 1 Haushalt + 1 Person |
Mecklenburg-Vorpommern | 1 Haushalt + 1 Person |
Niedersachsen | 1 Haushalt + 1 Person |
Nordrhein-Westfalen | 1 Haushalt + 1 Person |
Rheinland-Pfalz | 1 Haushalt + 1 Person |
Saarland | 1 Haushalt + 1 Person |
Sachsen | 1 Haushalt + 1 Person |
Sachsen-Anhalt | 1 Haushalt + 1 Person |
Schleswig-Holstein | 1 Haushalt + 1 Person |
Thüringen | 1 Haushalt + 1 Person |
Gästezahlbeschränkungen in Österreich
Österreich | 1 Haushalt + 1 Person |
Gästezahlbeschränkungen in der Schweiz
Schweiz | max. 5 Personen aus 2 Haushalten |